NBU in Deutschland während privatem Anlass?
Ein Mitarbeiter hat sich beim Fussballspielen - während er zu Besuch in Deutschland war - verletzt. Er wurde im Spital in DE behandelt.
Die SUVA als Unfallversicherer hat nun geschrieben, dass er als Schweizer in Deutschland eine Krankenversicherung abschliessen muss, da gemäss Abkommen das Unfallland für die Heilungskosten zuständig sei. Es gibt hierzu ein Merkblatt der SUVA.
Kann das sein, dass ein Schweizer Bürger in DE eine Krankenversicherung abschliessen muss und wer bezahlt auf welchem Weg die Prämien dafür. Oder ist das Gratis?
Wäre toll, wenn jemand ein paar Tipps hätte, wie wir das für den Mitarbeitenden vereinfachen könnten.
Besten Dank
1 Antwort
Tönt seltsam. Welches Abkommen, welches Merkblatt? Bitte hier veröffentlichen.
Gemäss Art. 10 Abs. 3 UVG betreffend Heilbehandlung kann der Bundesrat die Leistungspflicht der Versicherung näher umschreiben und die Kostenvergütung für Behandlung im Ausland begrenzen. Dies hat er mit Art. 17 UVV getan: “Für eine notwendige Heilbehandlung im Ausland wird dem Versicherten höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären.”
Abgesehen von Ländern, in denen Kranke und Verunfallte komplett abgezockt werden (z.B. USA), sollte dies meist ausreichen, um von der obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG voll gedeckt zu sein.
Di...