24. März 2022

Personalverleih mit GAV?

Wir sind ein Unternehmen mit einer Personalverleihbewilligung. Bisher verliehen wir unsere Mitarbeiter*innen stunden-/tage/wochenweise nur an Unternehmen, die nicht einem GAV unterstellt sind. Neu haben wir einen Kunden, der dem GAV unterstellt ist.
Frage: Gehe ich richtig in der Annahme, dass wir entsprechend die Abzüge vom Lohn vornehmen müssen (siehe Bild)? Wenn ja: wie berechnen wir das im Lohn, wenn der Mitarbeiter nur teilweise beim Kunden ist (vom Monatslohn total oder in % zum Einsatz (Bsp. 50% vor Ort = 50% der Abzüge)? Müssen diese Beiträge irgendwie weiter verrechnet werden? Wenn ja wohin? Gibt es dazu irgendwo eine Anleitung zum Thema? Wir stehen gerade recht an.

1 Antwort

Guten Tag
Sofern der GAV allgemeinverbindlich ist, ist er auch für Sie als Verleiher gültig. Ist der Betrieb freiwillig einem GAV unterstellt, so muss er sich (und auch die Lieferanten) an die Bedingungen halten.
Als Personalverleiher sollten Sie mit den Bedingungen in Verbindung mit dem AVG und dem ave GAV Personalverleih bestens vertraut sein.

Die Beiträge für den Vollzug, FAR oder Weiterbildung (Parifonds etc.) entsprechen normalerweise der Basis des AHV-Lohns und werden im Rahmen der erzielten Stunden im Einsatzbereich gerechn...

Christian V.
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