Sperrfristen gemäss OR vs. Anstellungsbedingungen?
Eine Arbeitnehmerin welche sich im 4 Dienstjahr befindet ist seit 08.01.20 in diversen % Krankgeschrieben. Nun möchte der Betrieb gerne eine Kündigung aussprechen. Gemäss OR 336c wäre dies möglich unter Einhaltung der Sperrfrist von 90 Tagen die wir bei weitem übertroffen haben da die Arbeitnehmerin immer noch Krank ist bis auf weiteres.
Nun bin ich mir bei folgendem Thema unsicher:
Unsere Anstellungsbedingungen legen fest, dass wir bei Krankheit von Arbeitnehmern während folgender Zeitdauer das Grundgehalt ausbezahlt wird: ab dem 3. Dienstjahr für 6. Monate 100% und danach während 18. Monaten 80%.
Im Arbeitsvertrag ist folgendes Vermerkt: "Soweit dieser Vertrag und die Anstellungsbedingungen nichts anderes bestimmen, gelten die Vorschriften des OR.
Heisst das nun, dass wir erst nach Ablauf von 24 Monaten eine Kündigung aussprechen können da wir die Lohnfortzahlung gemäss Anstellungsbedingungen einhalten müssen?
Besten Dank für Eure Antworten.
2 Antworten
Guten Tag
Sie dürfen der Arbeitnehmerin kündigen. Sperrfrist und Lohnfortzahlung sind zwei verschiedene Dinge, die auseinander zu halten sind. Die Sperrfrist besagt, wie lange der Arbeitnehmer vor einer Kündigung geschützt ist. Sobald diese Sperrfrist abgelaufen ist, darf man kündigen. Die Lohnfortzahlung besagt, wie lange der Arbeitgeber den Lohn zu zahlen hat. Im Reglement ste...
Ihre Frage führt immer wieder zu verständlichen Verunsicherungen!
Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen müssen die Kündigungsfristen und Lohnfortzahlungspflichten nicht parallel laufen, d.h. es kann z.B. sein, dass ohne Taggeldversicherung die Lohnzahlungen eingestellt werden, aber infolge Sperrfrist(en) (z.B. infolge mehrerer, nicht zusammenhängender Arbeitsunfähigkeit) das Arbeitsverhältnis vom AG (noch) nicht aufgelöst werden kann. Daraus mitzunehmen is...