Stundenvergütung bei Samstagsarbeit?
Wenn ein Geschäft am Samstag offen hat dafür an einem anderen Tag geschlossen, erreicht der/die Angestellte nicht das Sollarbeitspensum (z.B. 8-12 und 13-16 Uhr)- in meinem Fall ist die tägliche Arbeitszeit sogar 9 Stunden. Heisst das, dass man dann an den anderen Tagen diese Zeit aufholen muss? Wenn ein Lehrling z.B. Montag und Dienstag im Geschäft ist, und 9 Stunden arbeitet. Mittwoch ist frei, Donnerstag und Freitag ist Berufsschule- muss der Lehrling dann alles vor- oder nachholen?
1 Antwort
Die Frage ist ein wenig konfus gestellt.
Wir reden von einem Lehrling im Verkauf, welcher am Samstag arbeiten muss.
Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeiten so legen, dass die Sollzeit erreicht werden kann. Macht er das nicht so kann man von einem Annahmeverzug ausgehen, bei welcher der AG auf die Arbeitsleistung verzichtet.
Es sind die Regeln bei ...