22. Februar 2018

Überstundenauszahlung mit oder ohne 13.ML?

Wir haben immer wieder die Situation dass wir Mitarbeitenden Überstunden auszahlen da sie nicht kompensiert werden können oder bei einem Austritt noch ein Überstundenguthaben besteht.

In den Arbeitsverträgen haben wir geregelt, dass ein 13. Monatslohn ausbezahlt wird.

Muss der 13. ML bei der Überstundenauszahlung berücksichtig werden?

Vielen Dank für eine Rückmeldung.

4 Antworten

Die Überstundenauszahlung richtet sich nach OR 321 c

Wird die Überstundenarbeit nicht durch Freizeit ausgeglichen und ist nichts anderes schriftlich verabredet oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt, so hat der Arbeitgeber für die Überstundenarbeit Lohn zu entrichten, der sich nach dem No...

Hugo B.
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Vermutlich müssen Sie den 13. ML mit einrechnen. Es kommt aber darauf an was Sie mit Ihrem Arbeitnehmenden im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Meist wird ja ein Jahreslohn vereinbart welcher einfach in 13. Teilen ausbezahlt wird. Wenn Sie nun bei einer Auszahlung von Überstunden den relevanten Stundenlohn berechnen wollen gilt folgende Formel:

Jahreslohn / (Anzahl wöchentlicher Arbeitsstunden x 52) = Stundenlohn.

Ist im Arbeitsvertr...

Andreas L.
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Ja, der Stundenansatz ist inkl 13. ML zu rechnen. Monatslohn x 13 / ...

Silvia F.
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