Wann muss ich gemäss EU DGSVO einen Datenschutzbeauftragten ernennen?
2 Antworten
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist zwingend, wenn ein Unternehmen in den Anwendungsbereich der GDPR fällt und eine der Voraussetzungen in Art. 37 Ziff. 1 EU-DSGVO erfüllt. Im Wesentlichen sind die Voraussetzungen dann erfüllt, wenn die Kerntätigkeit eines Unternehmens eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen erfordert oder wenn eine umfangreiche Verarb...
Siehe dazu die nützliche Übersicht von der belgischen Datenschutzkommission: hier
Auf diese verweist auch der EDÖB in seinem Papier "Die EU-Datenschutzgrundveror...