05. April 2022

Welchen Umfang müssen Bewerbungsunterlagen haben?

Bei uns wird im Bewerbungsverfahren von Kandidaten jeweils nur ein CV verlangt. Auf weitere Unterlagen wird während der Rekrutierung verzichtet. Auf ein Motivationsschreiben kann ich sehr gut verzichten, bin jedoch der Meinung, Arbeitszeugnisse / Diplome / Zertifikate etc., also sämtliche Unterlagen zum Nachweis von erlangten Qualifikationen und Erfahrungen, müssen eingefordert und bei Anstellung im Dossier abgelegt werden. Ich finde jedoch leider keine rechtliche Grundlage.

Wer kann mir Inputs geben? Danke.

1 Antwort

Es gibt keine rechtliche (formelle) Erfordernisse für das Bewerbungsverfahren - nachvollziehbar, wenn nicht mal der daraus folgende Arbeitsvertrag Formvorschriften kennt (ja, Art. 330b OR kenne ich). Vertragsrechtlich ist die Bewerbung als Offerte zu betrachten - die einen ArbeitgeberInnen verlangen dazu mehr Unterlagen, die anderen weniger. Weder das eine noch d...

Marc F.
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