Wieviel "Vorlaufzeit" braucht angeordnete Überzeit/Überstunden?
Bei uns ist die Frage aufgekommen, um wie viel im Voraus der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin über angeordnete Überzeit / Überstunden informiert werden muss. Gibt es da eine Frist / Vorlaufzeit?
1 Antwort
Heures supplémentaires >45H par semaine ou maximum hebdomadaire selon CCT
Travail supplémentaire > 50H par semaine, maximum 2H par jour, mais maximum 140 à 170H par année selon l’horaire hebdomadaire maxim...
Eine solche Frist gibt es nicht. Hingegen muss die Überstundenleistung notwendig sein, der Arbeitnehmer muss die Überstunden leisten können und sie müssen für den Arbeitnehmer zumutbar sein (Art. 321c Abs. 1 OR).
Wird das Leisten von Überstunden sehr früh angeordnet, kann man sich fragen, ob das Leisten von Überstunden wirklich notwendig ist oder ob es durch andere Massnahmen (andere Priorisierung der Tätigkeiten, Temporärpersonal etc.) vermeidbar wäre.
Die physische und psychische Leistungsfähigkeit des betroffenen Arbeitnehmers muss gegeben sein.
Wird das Leisten von Überstunde...